Hausratversicherung

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Welche Gefahren bzw. Kosten sind versichert

Der Feuerversicherungsschutz erstreckt sich auf Schäden durch Brand, direkten Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz von Flugzeugen, seiner Teile oder Ladung sowie Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löschen.

Ein Beispiel: Durch einen technischen Defekt entzündet sich ein Fernsehgerät und es kommt zu einem Wohnungsbrand. Bei den Löscharbeiten der Feuerwehr wird die Wohnung unter Wasser gesetzt. In diesem Fall ersetzt die Hausratversicherung sowohl die Schäden am Hausrat, die direkt durch das Feuer entstanden sind, als auch die Folgeschäden durch Rauch und Löschwasser.

Bei Leitungswasserschäden zahlt die Versicherung nicht in allen Fällen. Typische Schadensursachen, für die Versicherer einstehen, sind Rohrbrüche und geplatzte Schläuche an Wasch- und Geschirrspülmaschinen. Auch Frostschäden an sanitären Anlagen werden ersetzt.

Schäden durch Einbruchdiebstahl sind versichert, einfacher Diebstahl hingegen nicht. Auch Vandalismus sowie Raub sind versichert.

  • Bricht also der Täter Türen auf oder schlägt er Fenster ein, handelt es sich um einen Einbruch und damit um einen Versicherungsfall. Wer aber Fenster und Türen unverschlossen lässt, macht es Eindringlingen allzu leicht und muss für die Folgen selbst einstehen.
  • Ein neues Türschloss wird übernommen, wenn Schlüssel für Wohnungstüren z.B. durch Einbruchdiebstahl oder Raub verloren gegangen sind.
  • Es passiert auch schon einmal, dass Einbrecher aus Wut darüber, nichts Brauchbares gefunden zu haben, die Wohnungseinrichtung zerstören oder die Wände mit Farbe beschmieren. Für diese Vandalismusschäden besteht Versicherungsschutz.
  • Wenn Ihnen jemand mit Gewalt droht oder sie sogar anwendet und Ihnen Gegenstände wegnimmt sind diese Schäden versichert (das ist Raub). Bei Trickdiebstahl besteht dagegen kein Versicherungsschutz.

Unter das versicherte Risiko Sturm fallen Schäden, die ab Windstärke 8 verursacht werden. Bei Hagelschäden zahlt der Versicherer unabhängig von der Windstärke. Typische Schadenursachen: Ein Sturm deckt das Dach ab, Hagelkörner schlagen Scheiben ein. Von vielen Hausratversicherungen werden dagegen Schäden durch Starkregen, Grund- oder Hochwasser nicht bezahlt. Hierfür gibt es ergänzende Policen, die Elementarschadenversicherungen (siehe Kasten).

Versichert sind durch eine Hausratversicherung auch mögliche Folge-Kosten nach den beschriebenen Ereignissen. Dazu zählen Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Hotelkosten, Transport- und Lagerungskosten, Schlossänderungskosten, Bewachungskosten, Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen, Reparaturkosten für Bodenbeläge, Innenanstriche und Tapeten bei Leitungswasserschäden in gemieteten Räumen. Wenn Sie die Wohnung nicht mehr nutzen können (z.B. nach einem Brand), werden die Hotelkosten ohne Nebenkosten (z.B. Frühstück, Telefon) übernommen. Die Entschädigung wird in der Regel bis zu 100 Tage gezahlt und ist auf ein Tausendstel der Versicherungssumme beschränkt.

Zusätzlicher Versicherungsschutz wird oft für das Glas- oder das Fahrraddiebstahlrisiko angeboten. Damit sichern Sie aber keine Risiken ab, die Ihre wirtschaftliche Existenz bedrohen. Auf solche Zusätze können Sie also verzichten. Mehr zur Versicherung von Fahrrädern .

Was fällt unter Hausrat

Versichert ist der gesamte Hausrat gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen. Zum Hausrat gehören alle Sachen, die im Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen. Dazu zählen auch Wertsachen.

Die Entschädigung ist je Versicherungsfall meist auf insgesamt 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Außerdem müssen die Wertsachen 1. bis 3. aus der Liste oben besonders gesichert aufbewahrt worden sein, beispielsweise in einem Geldschrank.

Wo ist der Hausrat versichert

Wenn Sie eine Hausratversicherung abschließen, gilt das nur für die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören auch Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen. Arbeitszimmer, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind nur über die Wohnung zu betreten.

Hausrat, der sich vorübergehend – meist nicht länger als drei Monate – außerhalb der Wohnung befindet, ist im Rahmen der Außenversicherung mit Entschädigungsgrenzen weltweit versichert. Das kann zum Beispiel die Kleidung sein, die Sie in die Reinigung gegeben haben. Oder eine Kamera, die Sie mit auf eine Reise genommen haben und die bei einem Einbruch ins Hotelzimmer gestohlen worden ist.

Während eines Umzuges ist der Hausrat der alten und der neuen Wohnung versichert. Spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn endet der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung. Einen Umzug sollten Sie der Versicherung rechtzeitig melden.

Was heißt Neuwertversicherung

Sie erhalten im Versicherungsfall bei einer solchen Police den Neuwert ersetzt. Das ist der Betrag, den ähnliche Sachen in neuwertigem Zustand kosten. Allerdings müssen Sie die Versicherungssumme so gewählt haben, dass sie auch den Neuwert des gesamten Hausrats abdeckt. Nur dann wird der Schaden voll ersetzt.

Haben Sie dagegen eine zu niedrige Versicherung gewählt, bekommen Sie nicht die volle Schadenssumme ausgezahlt.

Wie wird die Versicherungssumme ermittelt

Wählen Sie eine Versicherungssumme, die dem tatsächlichen Wert Ihres Hausrats entspricht. Sonst laufen Sie Gefahr, entweder zu hohe Beiträge zu zahlen oder in einem Schadensfall nicht alles ersetzt zu bekommen.

Sie können die Summe selbst schätzen oder sich an eine Empfehlung der Versicherungswirtschaft halten und eine bestimmte Versicherungssumme je Quadratmeter Wohnfläche wählen. Diese Mindestversicherungssumme beträgt meist 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.

Was bedeutet Unterversicherung

Wenn die mit Ihrer Versicherung vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert des Hausrats, besteht Unterversicherung. Kommt es in einem solchen Fall zum Schaden, ersetzt die Versicherung nur einen Teil davon. Auf dem Rest bleiben Sie selbst sitzen.

Ein Beispiel: Sie haben eine Versicherungssumme von 50.000 Euro vereinbart. Der tatsächliche Wert Ihres gesamten Hausrats ist aber doppelt so hoch, nämlich 100.000 Euro. Sie sind damit unterversichert: Die Versicherung steht bei einem Schaden nicht für die volle Summe ein.

Ist dann zum Beispiel nach einem Brand in einem Zimmer ein Schaden von 10.000 Euro eingetreten, so zahlt die Versicherung nur 5000 Euro, weil Sie zur Hälfte unterversichert waren.

Wie wird der Beitrag berechnet

Der Beitrag ist abhängig von der Wohnfläche beziehungsweise vom Wert der Einrichtung.

Weil in Großstädten häufiger Schäden auftreten als auf dem Land, kosten die Versicherungen dort meist mehr. Der Beitrag hängt aber auch von der Bauartklasse des Hauses ab.

Um Beiträge zu reduzieren, können Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren.

Woran Sie sich bei einem Versicherungsfall halten müssen

Im Versicherungsfall müssen Sie dem Versicherer und der Polizei den Schaden unverzüglich melden. Versicherung und Polizei werden Sie auch danach fragen, welche Dinge abhandengekommen sind.

Verletzen Sie diese Verhaltenspflichten, gefährden Sie den Versicherungsschutz.

Tipps dazu: Sie können Sie in regelmäßigen Abständen mit einer Videokamera oder einem Fotoapparat den gesamten Haushalt dokumentieren. Sie sollten außerdem Quittungen von Neuanschaffungen aufbewahren. Das erleichtert im Versicherungsfall den Schadensnachweis.

Wie kann der Vertrag beendet werden

Versicherungsverträge können mit einer Frist von (meist) drei Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um ein weiteres Jahr. Danach kann der Vertrag jährlich – wieder mit Drei-Monatsfrist – gekündigt werden.

Außerdem können Sie im Schadenfall und bei Beitragserhöhung kündigen.

Wenn es gar keinen Grund mehr für eine Hausratversicherung gibt (z.B. weil Sie die Wohnung auflösen), endet der Vertrag. Sagen Sie der Versicherung dann Bescheid.

Einen passenden Anbieter und Tarif finden

Die Beitrags- und Leistungsunterschiede zwischen den Anbietern von Hausratversicherungen sind enorm. Lassen Sie sich im Zweifel unabhängig beraten!

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