Eine kurze Erklärung zur Kfz-Versicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Kfz-Halter, Eigentümer und Fahrer vor Schadenersatzansprüchen geschädigter Verkehrsteilnehmer. Das können Sachschäden, wie z.B. Reparaturkosten an einem beteiligten Fahrzeug oder Heilkosten und Schmerzensgeld bei Personenschäden oder sonstige Vermögensschäden sein.Kfz-Haftpflichtversicherung
Der Halter eines Fahrzeuges haftet für alle Schäden, die durch sein Fahrzeug verursacht werden. Er ist gesetzlich verpflichtet, diese Haftung mit einer Versicherung abzudecken. Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Kfz-Halter, Eigentümer und Fahrer vor Schadenersatzansprüchen geschädigter Verkehrsteilnehmer. Das können Sachschäden, wie z.B. Reparaturkosten an einem beteiligten Fahrzeug oder Heilkosten und Schmerzensgeld bei Personenschäden oder sonstige Vermögensschäden sein. Unberechtigte Ansprüche werden vom Versicherer auf eigene Kosten abgewehrt.
Teilkasko- und Vollkaskoversicherung
Eine Kasko-Versicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Diese Kfz-Versicherung bietet jedoch zusätzlichen Schutz zur Haftpflichtversicherung und deckt Schäden ab, die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen. Gerade bei neuen oder wertvollen Fahrzeugen lohnt sich diese erweiterte Sicherheit. Beiträge sparen Sie, wenn Sie im Schadenfall einen geringen Anteil aus eigener Tasche begleichen und eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Bei geringem Zeitwert des Kfz ist die Teil- bzw. Vollkaskoversicherung weniger wichtig.
Folgende Fahrzeugschäden sind versicher
Teilkasko:
Brand oder Explosion, Diebstahl, Raub, unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild (oftmals im Komfort-Tarif auch Pferde, Rinder, Schafe oder Ziegen), Glasschäden, Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden), oftmals im Komfort-Tarif auch Marderbiss inklusive Folgeschäden.
Vollkasko:
Die Vollkaskoversicherung schließt auch Schäden ein, die durch Eigenverschulden oder einen Dritten entstanden sind: selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug, Vandalismus, Beschädigung durch unbekannte Dritte, auch Fahrerflucht.